Ihr Anwalt für Datenschutzrecht in Herrenberg
Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis – zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen. Für viele Unternehmen gehört die digitale Welt hierbei zum Tagesgeschäft. Daher sollten mögliche Risiken durch den falschen Umgang mit Daten von Anfang an vermieden werden. Umso mehr gilt dies seit dem in Kraft treten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018. Aufgrund der vielen neuen Pflichten besteht insbesondere für Unternehmen Handlungsbedarf. So müssen Unternehmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Kunden deren ausdrückliche Zustimmung einholen (Art. 7 DSGVO). Ich berate und unterstütze Sie u.a. beim Schutz vor einstweiligen Verfügungen und Abmahnungen, beim richtigen Umgang mit Mitarbeiter- und anderen im Personalwesen sowie bei der Abfassung bzw. Anpassung ihrer Datenschutzerklärung.