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Arbeitsrecht

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Herrenberg

Im Laufe eines Arbeitslebens kann es leider zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommen. Ist eine gütliche Einigung nicht mehr möglich, empfiehlt es sich, auf die Hilfe eines Anwalts zu setzen. Als Experte für Arbeitsrecht in Herrenberg und Umgebung unterstütze ich meine Mandanten bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Ich habe mich dabei auf die Führung arbeitsgerichtlicher Verfahren in individual- und kollektivrechtlichen Streitigkeiten wie etwa Entgeltklagen, Entfristungsklagen, Schadensersatzklagen und Kündigungsschutzklagen spezialisiert.

Meine Beratungsleistungen

Am häufigsten werde ich bei Auseinandersetzungen um Kündigungen und Abfindungen als Anwalt eingeschaltet.
Des Weiteren biete ich folgende Leistungen an:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen für Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer
  • Erstellung von Aufhebungs- und Auflösungsvereinbarungen
  • Unterstützung der täglichen Personalarbeit in Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechts
  • Information über neue Urteile sowie Entwicklungen und Änderungen im Arbeitsrecht und deren Folgen für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber

Ich vertrete Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage

In den allermeisten Fällen sind Kündigungen, die durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurden, nicht gerechtfertigt und halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Schon kleinste Details können ausschlaggebend für die Bewertung einer Kündigung und ihre rechtliche Wirksamkeit sein. Auch in anderen Fällen, wie etwa der rechtswidrigen Ablehnung als Bewerber aufgrund von Alter, Geschlecht oder Herkunft, helfe ich Ihnen. Daneben gibt es auch bei unbezahlten Überstunden oder Abmahnungen oftmals eine schnelle und einfache Lösung, die ich mit Ihnen individuell erarbeite. Dabei vertrete ich Sie außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch gerichtlich. Ich verhandle mit den entsprechenden Ansprechpartnern wie dem Anwalt der Gegenseite oder auch der HR-Abteilung Ihres Arbeitgebers.

Ich kämpfe für die Abfindung, die Sie verdienen

Ist es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gekommen oder hat dieser eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, so steht Ihnen in den meisten Fällen eine Abfindung zu. Die wenigsten Arbeitnehmer wissen aber, dass sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben und wie hoch diese ausfallen kann. So beträgt die Abfindung bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb in der Regel ein halbes oder sogar ein ganzes monatliches Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. War ein Arbeitnehmer beispielsweise 25 Jahre bei einem Arbeitgeber angestellt und verdient 3.000 Euro Brutto im Monat, steht ihm eine Abfindung von 37.500 Euro zu. Ich berate Sie umfassend in allen Fragen zur Abfindung und erarbeite für Sie im Austausch mit der Gegenseite einen Aufhebungsvertrag, der Ihnen die Abfindung zukommen lässt, die Ihnen zusteht.

Benötigen Sie Hilfe bei Fragen rund um das Arbeitsrecht? Dann bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in Herrenberg und Umgebung.
Kontaktieren Sie mich noch heute!