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Vertragsrecht

Ihr Anwalt für Vertragsrecht

Kein Formularbuch kann die forensische Praxis und die damit verbundene Erfahrung eines gestandenen Anwalts ersetzen. Wesentliches Ziel meiner Tätigkeit ist es, frühzeitig Fehler im außerprozessualen Bereich zu erkennen und zielgerichtet in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten einer interessengerechten Lösung zuzuführen. Nur hierdurch können Fehler verhindert werden, die oftmals in einem nachfolgenden Rechtsstreit nicht mehr korrigierbar sind und zu unnötigen Prozessverlusten oder sonstigen Nachteilen führen. Ich begleite Sie Schritt für Schritt – von der Anbahnung des Vertragsverhältnisses im Wege der Vertragsverhandlungen über die systematische Ausarbeitung von Lösungsansätzen zu Spezialfragen bis hin zur kontinuierlichen Betreuung nach Abschluss desselben. Ein dynamischer Ansatz – unter fortwährender Verarbeitung von Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung – ist hierbei selbstverständlich.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind hierbei unter Anderem:
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Arbeitsverträge Gesellschafts- und Kooperationsverträge
  • Lizenz- und Know-How Verträge
  • Kaufverträge (Mobilien und Immobilien, letzteres in enger Abstimmung mit erfahrenen Notaren)
  • Miet- und Pachtverträge (z.B. über frei finanzierte Wohnraum, gewerbliche Räume, noch zu errichtende Gebäude und Hallen) Werk- und Werklieferungsverträge
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, vertragliche Gestaltung nichtehelicher Lebensgemeinschaften & Partnerschaften