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Mietrecht

Ihr Anwalt für Mietrecht

Vom Mietrecht – und hier vor allem von der Wohnraummiete – ist der größte Teil der Bevölkerung unmittelbar betroffen. Angesichts der kaum noch zu überblickenden Literatur und Rechtsprechung auf diesem Gebiet sowie grundlegender Gesetzesänderungen, stehe ich Ihnen als kompetenter und verlässlicher Berater zur Seite. Hierbei werde ich sowohl außergerichtlich tätig – z.B. bei der Prüfung oder dem Entwurf von Mietverträgen, der Prüfung oder Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, der Streitbeilegung zwischen den Mietvertragsparteien – als auch gerichtlich – z.B. im Rahmen von Kündigungsschutz- oder Leistungsklagen bzw. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Meine Tätigkeit beschränkt sich hierbei nicht nur auf Wohnraummietverhältnisse. Vielmehr habe ich auch eine ausgewiesene und langjährige Expertise zu allen rechtlichen Aspekten gewerblicher Mietverhältnisse.